Verpackungsgesetz (VerpackG) und -hinweise


Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Kartonagen und Verpackungen an Gewerbekunden unlizenziert verkaufen.
Als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gilt derjenige, der die Verpackungen mit Ware befüllt, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt; also in der Regel der sogenannte Abfüller.
Da wir die Verpackungen nicht befüllen, sondern als Ware verschicken und diese generell auch nicht direkt an den Endverbraucher schicken, werden unsere Verpackungen nicht lizenziert verkauft; es sei denn, Sie sind Endverbraucher; dann ist dieser Kauf durch unser Vertrag mit der Noventiz GmbH ordentlich lizensiert.
Zur Registrierung der Verpackungen ist derjenige verpflichtet, der die Verpackungen erstmalig befüllt bzw. erstmalig die Ware verwendet, also Sie, es sei denn Sie sind Reseller / Wiederverkäufer unserer Verpackungen und versenden diese ebenfalls als Ware.   
Wir können Ihnen für die Registrierung gern eine Auflistung Ihrer bestellten Ware mit Angabe des Gewichts zukommen lassen. Wenden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer Kundennummer direkt per Email an info@packmania.de



Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.